Gesetzlich Versicherte
Nur zugelassene Anbieter dürfen Heilmittel-Leistungen wie z.B. die physikalische Therapie zu denen die Physiotherapie, bzw. Krankengymnastik und ihre Leistungen zählt, zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen.
Für meine Praxis besteht keine solche Zulassung. Das bedeutet für Sie als gesetzlich Versicherte(n), dass ich Sie nicht auf Kosten Ihrer Krankenkasse mit einer Heilmittelverordnung Ihres Arztes behandeln darf.
Zusatzversicherung könnte anfallende Kosten übernehmen
Wenn Sie von mir behandelt werden möchten, kann dies auf Ihre eigenen Kosten geschehen. Gegebenenfalls können Sie den anfallenden Betrag bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen, wenn diese Leistungen für die Behandlung durch Heilpraktiker abdeckt.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite Behandlung ohne Rezept.